Denkmalgeschützte Gebäude

Denkmalgeschütztes Haus renovieren

Denkmalgeschütztes Haus renovieren:

Grundsätzlich kann jedes denkmalgeschützte Haus umgebaut, saniert oder renoviert werden.

Wenn Sie jedoch in einem denkmalgeschützten Haus ohne Sorgen wohnen möchten, müssen Sie bei Umbau oder Renovierung einige Auflagen beachten. Egal, ob eine historische Mühle oder einfach nur ein altes Haus – in denkmalgeschützten Häusern zu wohnen, ist zwar etwas ganz Besonderes:

Aber Achtung!

Soll Ihr denkmalgeschütztes Haus renoviert werden, müssen – wie bereits schon erwähnt – zahlreiche Auflagen umgesetzt werden. Und genau da können wir Sie bereits umfassend unterstützen:

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Denkmalpflege suchen wir für Sie nicht nur die beste und kostengünstigste Lösung; wir helfen Ihnen auch, dass Sie in den Genuss aller möglichen Förderungen und Zuschüsse kommen werden.

Traditionelle Holzbaukunst und neue Verarbeitungstechniken

Dank umfassender Kenntnis traditioneller Holzbaukunst als auch neuer Materialien und Verarbeitungstechniken schaffen wir den Spagat zwischen alt und neu; zwischen der «Seele» des Objekts und modernem Wohnkomfort. Wir lassen das Verständnis für das Hergebrachte wie auch geschichtliche Hintergründe in unsere Arbeit einfliessen und behandeln historische Substanz mit grösstem Respekt.

Beispiele von Renovationen denkmalgeschützter Gebäude

Ehem. Fabrikantenstock, um 1750
3422 Kirchberg BE
Massnahmen: Dachsanierung, 2017

 

Die Elsaesser-Villa war schon immer ein Blickfang in der Gemeinde. Dies nicht nur wegen ihrer ausgewogenen Proportionen und des raffinierten Farbkleides, sondern auch wegen ihres Daches: Über allen vier Fassadenseiten thronen drei elegante, mit Voluten, Vasen und anderem Zierrat geschmückte Spengler-Lukarnen, die nicht nur belichten, sondern vor allem repräsentieren wollen. In Zusammenhang mit der notwendig gewordenen Dachsanierung stellte sich jedoch heraus, dass die historischen Lukarnen nicht mehr zu erhalten waren; zu dünn und brüchig, zu oft geflickt und nachgelötet war das Material. Angesichts der aufwendigen Formgebung ist es alles andere als selbstverständlich, dass man sie weitgehend originalgetreu nachbaute und wieder aufsetzte. (Text aus: Fachwerk 2018, Magazin der Denkmalpflege Bern).

Bienenhaus, um 1900
3312 Fraubrunnen BE
Massnahmen: Gesamtsanierung, 2016/17

 

Kleinbauten wie die junge Baugattung der Bienenhäuser stellen im Kanton Bern eine gefährdete Spezies dar. Deshalb ist die Gesamtrestaurierung des seit Jahrzehnten baufälligen Kleinbauses in Zauggenried besonders wertvoll. Das grossvolumige Bienenhausentstand zeitgleich mit dem dazugehörigen Bauernhaus kurz vor 1900 und war in seinen Ausführungen stilistisch und farblich auf dieses abgestimmt. Buschwerk und Feuchtigkeit haben insbesondere dem Dach und dem Dekor des seit längerem ungenutzten Gebäudes stark zugesetzt.Die teilweise fehlenden filigranen Zierelemente an den Giebeln konnten nach Befund und anhand einer alten Fotografie wiederhergestellt werden – auch die grünen Hasen an den äusseren Enden der Ortladen. Zudem wurde die verwitterte grüne Farbfassung aufgefrischt und dem bereits renovierten Hauptbau angeglichen (Text aus: Fachwerk 2018, Magazin der Denkmalpflege Bern).

Wichtige Begriffe

  • Denkmalpflege:
    Die Denkmalpflege ist eine kantonale Behörde. Ihre Hauptaufgabe: Erforschen, Inventarisieren, Bewahren und Pflegen von Schutzobjekten.
    Stadt Bern
    Kanton Bern
    Kanton Solothurn
  • Denkmalschutz:
    Der Denkmalschutz ist keine Institution, sondern eine rechtliche Anordnung mit dem Zweck, Kulturdenkmäler für die Zukunft zu sichern und zu erhalten.
  • Schweizer Heimatschutz:
    Der Schweizer Heimatschutz ist ein privatrechtlicher Verein zum Schutz von historischer und jüngerer Baukultur. Er ist die Dachorganisation von 25 Kantonalsektionen. Mit dem ideellen Verbands­beschwerderecht hat der Heimatschutz ein wirksames Mittel, um auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen.
  • Schutzobjekte:
    Bauten von erheblicher historischer oder baugeschichtlicher Bedeutung für eine Gemeinde, einen Kanton oder die Eidgenossenschaft. Dies kann ein Teil eines Gebäudes sein oder ein ganzes Gebäude.
  • Inventar der Baudenkmäler:
    Ein Inventar der Baudenkmäler wird von Kantonen und Gemeinden über jene Bauwerke geführt, die aus denkmalpflegerischer Sicht von Interesse sind und möglicherweise unter Schutz gestellt werden sollen. Die Aufnahme ins Inventar bedeutet also nicht, dass der Bau bereits offiziell unter Schutz steht. Über allfällige Schutzmassnahmen entscheidet das Amt grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Die Inventare sind heute, im Gegensatz zu früher, öffentlich einsehbar – teilweise sogar online.
  • Schutzvertrag:
    Eigentümer erarbeiten mit der Denkmalpflege gemeinsam verbindliche Lösungsmöglichkeiten, die sowohl die Bedürfnisse der Bauherrschaft als auch die Auflagen der Denkmalpflege berücksichtigen und somit die historische Bausubstanz schonen. Ideal ist der Dialog mit der Denkmalpflege bereits in der Projektphase, damit eine massgeschneiderte Lösung ausgearbeitet werden kann und das Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung vereinfacht wird.

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